Grußwort des Veranstalters

 

Liebe Wander- und Naturfreunde

 

Zu unserem diesjährigen Wandertag, möchten wir Sie recht herzlich einladen und begrüßen und Ihnen ein Stück unserer westfälischen Landschaft näher bringen. Gleichzeitig dürfen wir Sie auf die nachfolgenden Wandertermine aufmerksam machen und Sie auch hierzu herzlichst einladen:

 

20.-21. Februar Bochum Jung und Alt Bochum e.V.

27.-28. Februar Dülmen Wanderfreunde immer fit Dülmen e.V.

03. Juni RE-Hochlarmark Frisch auf 1989 RE e.V.

17.-18. Juli Datteln Haard Trapper/Wanderfreunde Datteln e.V.

14.-15. August Recklinghausen Wanderfreunde 1979 RE e.V.

30.-31. Oktober Dülmen Wanderfreunde immer fit Dülmen e.V.

 

Veranstaltungshinweise

 

1. Teilnahme: Die Veranstaltung wird für das Internationale Volkssportabzeichen ohne Sollzeiten gewertet und nach den Richtlinien des Deutschen Volkssportverbandes e.V. (DVV) im IVV durchgeführt. Mit der Meldung zu dieser Veranstaltung erkennt der Teilnehmer die Richtlinien des DVV an. Er verpflichtet sich, die sportlichen und Umwelt schützenden Grundsätze einzuhalten.

 

2. Start und Ziel: Sportzentrum; Dr. Hermann Grochtmann Str; 45721 Haltern- Flaesheim

 

3. Startzeiten : Sonntag 24.10.2010 von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Zielschluss 17:00 Uhr

 

4. Streckenlängen: 5 km / 10 km / 20 km

 

5. Auszeichnung: nur B-Medaille

 

6. Startgebühren: 1,50 Euro für Teilnehmer, die den IVV- Wertungsstempel erwerben wollen, der für das Internationale Volkssportabzeichen gewertet wird. 3,80 Euro bei gewünschter Auszeichnung einschließlich IVV- Wertungsstempel

 

7. Voranmeldungen: Einzel- oder Gruppenanmeldungen bis spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung durch Einzahlung der Startgebühr auf das Konto 9977 bei der Stadtsparkasse Haltern am See, BLZ 42651315

 

8. Versicherungen: Die Veranstaltung ist über den DVV gegen Haftpflichtansprüche Dritter versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Start- und Zielgelände und die markierten Strecken. Es besteht eine Unfallversicherung für Teilnehmer. Hierbei gilt der Versicherungsschutz für Unfälle, die sich während der Veranstaltung auf den markierten Strecken ereignen, sofern der Teilnehmer im Besitz einer gültigen, mit Namen und vollständiger Adresse versehenen Startkarte ist. Eine Haftung bei Unfällen außerhalb der markierten Strecke ist ausgeschlossen. Die Versicherungs­leistungen und der Meldebogen liegen beim Veranstalter vor.

 

9. Kontrollstellen: Die erworbene Startkarte ist auf der Strecke mitzuführen und an den Kontrollstellen zur Kennzeichnung persönlich vorzulegen. Teilnehmer mit mehreren Startkarten oder, wenn Name und Adresse nicht ausgefüllt sind, werden zurückgewiesen.

 

10. Verpflegung: Jeder Teilnehmer mit gültiger Startkarte erhält an den Kontrollstellen kostenlos Tee.

 

11. IVV- Wertung: Der IVV-Wertungsstempel wird nach absolvierter Strecke nur bei persönlicher Vorlage und namentlicher Übereinstimmung von Startkarte und Wertungsheft erteilt, wenn alle Streckenkontrollstempel vorhanden sind. Die Veranstaltung wird gemäß den Vergabe-richtlinien für das Internationale Volkssportabzeichen gewertet. Teilnehmer mit mehreren Startkarten werden zurückgewiesen. Der IVV-Wertungsstempel wird ausschließlich in verbandseigene Wertungshefte vergeben. Für jede Veranstaltung gibt es nur einen IVV-Teilnahmewertungsstempel. Wird die Strecke mehrmals absolviert, ist jeweils eine eigene Startkarte erforderlich. In das IVV-Wertungsheft (Kilometerwertung) wird bei allen Teilnehmern die tatsächlich zurückgelegte Strecke eingetragen.

 

12. Der Sanitätsdienst erfolgt gemäß den kommunal- und landesgesetzlichen Bestimmungen

 

13. Name und Anschrift des Verantwortlichen für die Veranstaltung:

Otto Schröder, Postfach 100506; 45713 Haltern am See

 

14. Auskunft: info@concordia-flaesheim. de, Tel. 0 23 64 / 10 83 73, Fax 0 23 64 / 10 83 73

 

15. Wichtige Hinweise: Werbung für Veranstaltungen, die für das Internationale Volkssportabzeichen gewertet werden, sind auf dem Start- und Zielgelände erlaubt. Gewerbliche Verkaufsstände Dritter sind nur zulässig, soweit sie für die Gemeinnützigkeit des Veranstalters unschädlich sind. Abfälle bitte nur in die bereitgestellten Abfallbehälter werfen. Bei der Überquerung bzw. der Benutzung von Straßen ist die StVO zu beachten. Wegen Tollwutgefahr sind Tiere an der Leine zu führen. Rauchen ist im Wald verboten.

 

Informationen für Bahn- und Busreisende: Haltern am See HBF, anschließend privater Pendelverkehr oder mit dem VRR Linienbus 288

 

16. Flyerdownload: Den aktuellen Flyer können Sie hier downloaden